Verhal­tens­re­geln bei Einbruch

Nachfolgend stellen wir Ihnen einige wichtige Verhaltensregeln für den Fall eines Einbruchs zusammen: 

Ruhe bewahren und an die eigene Sicherheit denken

Wer den Einbrecher selbst überwältigen möchte, begibt sich in Gefahr.
Sie wissen nicht, ob der Eindringling bewaffnet ist oder wie er auf einen überraschenden Angriff reagiert.
Verhalten Sie sich lautlos und versteckt, aber nicht untätig.

Notruf absetzen - Einbruch 110 - Feuer und medizinische Notfälle 112

Über ein Telefon oder Handy sollten Sie den Polizeinotruf oder die Notrufserviceleitstelle benachrichtigen. Befindet sich kein Telefon in der Nähe, verhalten Sie sich ruhig und warten bis der Einbrecher das Haus verlässt, um anschließend den Notruf abzusetzen.

Entdecken Sie von außerhalb, dass eine Tür oder ein Fenster aufgehebelt wurde, betreten Sie nicht das Haus und setzen Sie schnellstmöglich einen Notruf ab (via Handy oder beim Nachbarn). Da Sie nicht wissen, ob der Täter noch im Haus ist: lassen Sie die Fluchtwege frei und vermeiden Sie jegliche Konfrontation mit dem Einbrecher. Im Notfall kooperieren Sie mit dem Täter.

Leben geht vor Sachwerten!

Anwesenheit signalisieren

Abhängig von der Situation und dem eigenen Aufenthaltsort, kann man ein lautes Gespräch beginnen, um Einbrecher zu verschrecken. Befinden Sie sich im Haus und bemerken einen Eindringling, kann der Überraschungseffekt (Licht anschalten, ggf. schreien) den Täter erschrecken und ihn in die Flucht schlagen.

Versuchen Sie niemals von gefährlichen Gegenständen Gebrauch zu machen, die können sehr schnell gegen Sie selbst eingesetzt werden.

Dokumentation

Zunächst überwinden Sie Ihren eigenen Schock. Dann erfolgt die Schadensdokumentation.

Klären Sie mit der Polizei, ob Fotos ausreichend sind oder ob die Spurensicherung noch kommt, um eventuell Fingerabdrücke zu nehmen. Verändern Sie nichts!

Als erstes machen Sie Fotos von den Einbruchspuren wie zerschlagenen Fenstern, aufgebrochenen Türen und zerstörtem Inventar. Nehmen Sie sich Zeit, jedes kleinste Detail kann wichtig sein.

Schadensmeldung

Rufen Sie Ihre Versicherung an und melden den Schaden. Hier sollte geklärt werden, ob die Wohnung betreten und aufgeräumt werden kann oder ob ein Gutachter den Schaden noch protokollieren muss. Eine Liste für den Versicherer ist wichtig, damit er einen genauen Überblick über die gestohlenen Gegenstände bekommt. Was wurde gestohlen? Wie alt sind die Gegenstände? Wo wurden sie gekauft? Wie hoch war der Neupreis?

Eine vollständige Liste muss auch der Polizei übergeben werden.

Sperren Sie eventuell abhanden gekommene Kreditkarten (Sperr-Notruf: 116 116) oder ähnliche Dokumente.

Objektsicherung

Sichern Sie Ihre Fenster und Türen unmittelbar nach dem Einbruch durch eine Notverriegelung.

Suchen Sie eine Fachfirma in Ihrer Nähe und machen einen kurzfristigen Termin zu einem Beratungsgespräch. Lassen Sie sich ein Sicherungskonzept erstellen. Dies umfasst die mechanische und elektronische Sicherung.

Setzen Sie das Konzept möglichst zeitnah um. Beachten Sie, dass Täter mitunter auch ein zweites Mal versuchen könnten einzubrechen.

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