Beweis­last für Einbruch

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 08.04.2015 die Rechte der Versicheurngsnehmer gestärkt.

Hintergrund war die Klage eines Unternehmers, dessen Versicherung nach einem Einbruch die Leistung verweigerte, da sie die Tat für vorgetäuscht hielt.

Im Urteil Az. IV ZR 171/13 des BGH heißt es hierzu: Das vom Versicherungsnehmer zu beweisende äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt nicht voraus, dass vorgefundene Spuren "stimmig" in dem Sinne sind, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein."

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