Haus­türen Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern

Nächtliches Abschließen von Haustüren in Mehrfamilienhäusern ist verboten

Sieht die Hausordnung eines Mehrfamilienhauses vor, dass die Haustür in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr abgeschlossen werden muss, ist diese Regelung nicht zulässig.

Denn eine verschlossene Haustür gefährdet laut Landgericht Frankfurt a. M. (Az. 2-13 S 127/12) das Leben und die Gesundheit der im Haus befindlichen Personen, da somit zum Verlassen des Gebäudes im Brand- oder Notfall ein Schlüssel notwendig ist.

Da gerade in Paniksituationen nicht jeder Bewohner, Besitzer oder Besucher bei seiner Flucht an den Haustürschlüssel denkt, schränkt eine abgeschlossene Haustür die Fluchtmöglichkeit erheblich ein und kann sich als tödliches Hindernis erweisen.

Trotzdem bieten sich Möglichkeiten im Sinne des Einbruchschutzes:
Eine sichere Flucht auch bei verschlossenen Türen ermöglichen sogenannte Notausgangsverschlüsse (nach DIN EN 179). Diese erlauben auch bei verriegelten Türen ein sicheres Entkommen mit nur einem einzigen Handgriff.

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