- für Neu- und Umbauten seit 01.09.2006
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2009
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Mecklenburg-Vorpommern
Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer, falls nichts anderes vereinbart wurde
Verstöße gegen die Rauchmelderpflicht werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. (§ 84, Abs 1, Nr. 12)