- für Neu- und Umbauten seit 31.12.2003
- für bestehende Wohnungen: bis 12.07.2014
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Rheinland-Pfalz
Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer