- für Neu- und Umbauten seit 01.07.2010
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Bremen
Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer