Fach­un­ter­nehmen

Alle Maßnahmen müssen den jeweiligen technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen auszuführen.

Beim Einbau von Einbruch- und Überfall­melde­anlagen, Gefahren­warn­anlagen bzw. bei Sicherheits­technik in Smart Home Anwendungen mit Einbruch­melde­funktion sind die durchgeführten Maßnahmen vom Fachunternehmen zwingend in einer „Fachunternehmerbestätigung“ zu dokumentieren. Diese muss vom Errichter nach Durchführung der Maßnahmen ausgefüllt, unterschrieben und dem Kunden ausgehändigt werden. Der Kunde wiederum muss die Bestätigung seinem Finanzierungspartner vorlegen. 

 

Mit der Fachunternehmerbestätigung soll die Einhaltung der relevanten Normen bescheinigt werden. 

 

Für den Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik ist das Ausfüllen der Fachunternehmerbestätigung bisher nicht zwingend erforderlich.

Spezialisierte Fachfirmen zum fachmännischen Einbau von Sicherheitstechnik finden Interessenten in unserer Datenbank.

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