Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einem Zuschuss von 15 % (bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von min. 2.000 €).
Zuschüsse
BEG-Zuschuss
KfW-Zuschüsse
Der bis 2022 mögliche Zuschuss durch die KfW (Förderprogramm "Einbruchschutz - Investitionszuschuss - 455-E") wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finanziert.
Im Jahr 2023 wurden vom Bund hierfür keine Mittel mehr bereit gestellt, so dass dieses KfW-Programm (vorerst) eingestellt wurde. Es können daher keine neuen Zuschuss-Anträge gestellt werden. Bereits zugesagte Anträge sind hiervon nicht betroffen.
Derzeit werden private Einbruchschutzmaßnahmen in Bestandsbauten nur als Kreditvariante im Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)“ gefördert.