KfW-Kredite

Förderprogramm Einbruchschutz

Investitionen in Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz (z.B. den Einbau von Alarmanlagen) fördert die KfW im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ (159) mit einem Kredit (ab 2,88 % effektiver Jahreszins). Förderfähig sind Investitionskosten mit einem Kreditbetrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Banken, Sparkassen und Versicherungen, welche für die von ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen.
Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem vom Antragsteller zu wählenden Finanzierungspartner gestellt. 

BEG-Förderung

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) fördert die KfW u.a. den Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren oder  Haus- und Wohnungstüren (im Bestand) im BEG-Kredit-Programm „Wohngebäude“ (261) mit einem Kredit (ab 0,15 % effektivem Jahreszins sowie Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %). Gefördert wird die Komplettsanierung zum Effizienzhaus sowie der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. 

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