Sachsen-Anhalt

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 17.12.2009
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
  • in  Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer