- für Neu- und Umbauten seit 01.11.2012
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Niedersachsen
Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst