- für Neu- und Umbauten seit 01.07.2016
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020
- in Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen) und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Brandenburg
Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer