Berlin

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten ab 01.01.2017
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020
  • in Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen und Bäder) und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Mieter, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst