- für Neu- und Umbauten ab 01.01.2017
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020
- in Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen und Bäder) und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Berlin
Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Mieter, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst