- für Neu- und Umbauten seit 01.04.2006
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
- in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Hamburg
Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer/Vermieter
- Für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer/Vermieter