Hamburg

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.04.2006
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
  • in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer/Vermieter
  • Für die Betriebsbereitschaft: Eigentümer/Vermieter