Förder­fä­hige Einbruch­schutz­maß­nahmen

Was wird gefördert?

KfW-Förderprogramm für Einzelmaßnahmen

Private Eigentümer und Mieter können bei der KfW-Bankengruppe eine Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beantragen. Im KfW-Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159) unterstützt der Staat u.a. den Einbau von Alarmanlagen. (Für das bisherige Zuschuss-Programm „Einbruchschutz - Investitionszuschuss (455-E)" stehen seit 2023 keine Mittel zur Verfügung.) 

Die Förderung kann z.B. mit Maßnahmen zur Barrierereduzierung kombiniert werden. 

KfW-Kreditprogramm „Altersgerecht Umbauen (159)" - förderfähige Maßnahmen:

  • Einbau von Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen nach DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3 jeweils Grad 2 oder besser, die ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x ab Grad 2 aufweisen
  • Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.
  • Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion nach DIN VDE V 0826-1 ohne Abweichung. Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.
  • Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren nach DIN EN 1627 ab einer Widerstandsklasse RC 2 oder besser
  • Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge (bei direkter Verbindung zum Wohnhaus) ab einer Widerstandsklasse RC 2 oder besser nach DIN/TS 18194 oder der Widerstandsklasse WK2 oder besser nach DIN V ENV 1627
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
    • aufschraubbare Schlösser (z.B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) / Bandseitensicherungen nach DIN 18104 Teil 1 oder 2
    • Schutzbeschläge nach DIN 18257 ab Klasse ES 1 mit Zylinderabdeckung
    • Mehrfachverriegelungssysteme z.B. mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 Klasse 3 oder besser
    • Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser in Kombination für Profilzylinder nach DIN 18252 der Angriffswiderstandsklasse 1 oder besser mit zusätzlichem Ziehschutz
    • bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster- und Fenstertüren nach DIN 18104, Teil 1 oder 2 bzw. bei Neuverglasung nach DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung
  • einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen nach DIN EN 1627 ab Widerstandsklasse RC 2

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fach­unternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen!

Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)

Der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gefördert. 

 

In deren Rahmen stehen sowohl bei der KfW als auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderangebote zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung. 

 

Die KfW fördert entsprechende einbruchhemmende Investitionen (im Bestand) im BEG-Kredit-Programm „Wohngebäude“ (261) mit einem Kredit (ab 0,15 % effektivem Jahreszins sowie Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %). Gefördert wird die Komplettsanierung zum Effizienzhaus sowie der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. 

 

Das BAFA hingegen fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einem Zuschuss von 15 % (bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von min. 2.000 €). 

 

Im Rahmen der BEG werden z.B. gefördert:

  • Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser
  • Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser
  • Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.
  • Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser

Da hier die Energieeffizienz im Vordergrund steht, muss ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Da diese in der Regel keine Einbruchschutz-Experten sind, sollten Kunden sich unbedingt von einer sicherheitstechnischen Fachfirma in Sachen Einbruchschutz beraten lassen. Mit dem Einbau sollten nur qualifizierte Fachunternehmen beauftragt werden, die auch die notwendige Fachunternehmerbestätigungausstellen. 

 

Die genannten technischen Mindestanforderungen (s. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen) sind verpflichtend für die BEG-Förderung einzuhalten.

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