Der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren wird ausschließlich in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gefördert.
In deren Rahmen stehen sowohl bei der KfW als auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderangebote zur energieeffizienten Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung.
Die KfW fördert entsprechende einbruchhemmende Investitionen (im Bestand) im BEG-Kredit-Programm „Wohngebäude“ (261) mit einem Kredit (ab 0,15 % effektivem Jahreszins sowie Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %). Gefördert wird die Komplettsanierung zum Effizienzhaus sowie der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
Das BAFA hingegen fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einem Zuschuss von 15 % (bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von min. 2.000 €).
Im Rahmen der BEG werden z.B. gefördert:
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser
- Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser
- Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.
- Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
Da hier die Energieeffizienz im Vordergrund steht, muss ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Da diese in der Regel keine Einbruchschutz-Experten sind, sollten Kunden sich unbedingt von einer sicherheitstechnischen Fachfirma in Sachen Einbruchschutz beraten lassen. Mit dem Einbau sollten nur qualifizierte Fachunternehmen beauftragt werden, die auch die notwendige „Fachunternehmerbestätigung“ ausstellen.
Die genannten technischen Mindestanforderungen (s. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen) sind verpflichtend für die BEG-Förderung einzuhalten.