Hessen

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
  • für  bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern, Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung