- für Neu- und Umbauten seit 01.01.2016
- für Bestandsbauten besteht derzeit noch keine Nachrüstpflicht
- in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und in Fluren, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind
Sachsen
Einbaupflicht
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Besitzer, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst