Schleswig-Holstein

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.04.2005
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2010
  • in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst